Psychische Belastungen

Bereits seit den 90er Jahren sah sich der staatliche Arbeitsschutz mit der Herausforderung konfrontiert, sein Aufsichtshandeln an eine sich ändernde Arbeitswelt anzupassen und das Thema der psychischen Belastung bei der Arbeit in sein Überwachungs- und Beratungshandeln zu integrieren. Seitdem hat sich der Wandel der Arbeitswelt weiter beschleunigt: mit dem Stichwort „Arbeit 4.0“ werden Entwicklungen zusammengefasst, die Digitalisierung, Globalisierung und Flexibilisierung umfassen. Wobei insbesondere die Flexibilisierung der Arbeitszeit, das mobile Arbeiten, neue Arbeitsformen sowie die qualitative Veränderung der Mensch-Maschine-Interaktion dazu führen, dass die Beschäftigten veränderten und teilweise ganz neuen Belastungskonstellationen ausgesetzt sind.

Von daher gewinnen psychische Belastungen und deren Folgen zunehmend Bedeutung für den Arbeitsschutz. Zudem vollzieht sich ein Wandel in der soziokulturellen Zusammensetzung der Belegschaften: der Anteil älterer Menschen im Arbeitsleben steigt, ebenso der Anteil erwerbstätiger Frauen und Beschäftigter mit Migrationshintergrund. Maßnahmen der Arbeitsgestaltung und des Arbeitsschutzes sind darauf abzustimmen.

Die Arbeitsplätze und Arbeitsvollzüge müssen so gestaltet sein, dass gesundheitsriskante psychische Belastungen vermieden werden. Folglich müssen auslösende Faktoren für psychische Belastungen in das betriebliche und behördliche Arbeitsschutzhandeln integriert werden. Entsprechend der Rangfolge der Schutzmaßnahmen stehen für den staatlichen Arbeitsschutz die verhältnispräventiven Ansätze im Vordergrund. Das Hauptaugenmerk richtet sich auf die gute, das heißt menschengerechte Gestaltung der Arbeitsplätze und Arbeitsabläufe.

Arbeitsbedingten psychischen Belastungen kommt eine hohe Bedeutung für das Gesundheits- und Krankheitsgeschehen zu. Insoweit ist es wichtig, eine breite, adäquate Berücksichtigung psychischer Belastung bei der Arbeit im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz zu befördern.

Eine menschengerechte Arbeitsgestaltung unter Einbeziehung der psychischen Belastung kann nur gelingen, wenn sie die technologischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, unter denen Arbeit erbracht wird, berücksichtigt.

Die Corona Pandemie im Jahr 2020 hat in weiten Bereichen der Wirtschaft und Verwaltung vielfältige Veränderungen bei den Arbeitsabläufen und in der Arbeitsorganisation sowie in den betrieblichen Kommunikations- und Kooperationsformen erforderlich gemacht. Der damit einhergehende Digitalisierungsschub ist eine große Herausforderung für die Beschäftigten und die Betriebe und wird die Arbeitswelt nachhaltig verändern. So ist z. B. die Arbeit im Homeoffice zu einer wesentlichen Arbeitsform geworden.

Auch mit Blick auf psychische Belastung bei der Arbeit müssen staatliche Arbeitsschutzbehörden den Erfordernissen moderner Arbeitswelten nachkommen und ihrer institutionellen Schutzfunktion gerecht werden. Der Fokus des Aufsichtshandelns ist dabei auf Tätigkeiten zu legen, in denen in besonderem Ausmaß mit gesundheitlichen Folgen psychischer Belastungsfaktoren zu rechnen ist.

 

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