Leistungen der Eingliederungshilfe in Hessen

Zur Steuerung der Leistung der Eingliederungshilfe in Hessen und zur Überprüfung der Rahmenbedingungen erfolgen gemäß § 6 Hessisches Ausführungsgesetz zum Neunten Buch Sozialgesetzbuch (HAG/ SGB IX) eine jährliche vergleichende Betrachtung der Wirtschaftlichkeit und Qualität der Leistungen sowie eine landesweite sozialräumliche Berichterstattung.

Die erforderliche Vorbereitung findet gemeinsam mit dem Hessischen Städtetag, dem Hessischen Landkreistag, dem Hessischen Ministerium für Arbeit Integration, Jugend und Soziales, dem Hessischen Statistischen Landesamt und dem Landeswohlfahrtsverband Hessen innerhalb einer Arbeitsgemeinschaft statt. Die Federführung der Umsetzung liegt bei dem Landeswohlfahrtsverband Hessen.

Die Berichte stellen eine umfassende Sammlung von Daten zu den Leistungen der Eingliederungshilfe in Hessen dar.

Sie gliedern sich nach den verschiedenen Leistungen der Eingliederungshilfe in drei Lebensabschnitte:

  • Erster Lebensabschnitt (bis zum Ende der Schulausbildung): Örtliche Träger der Eingliederungshilfe,
  • Zweiter Lebensabschnitt (nach Beendigung der Schulausbildung): Überörtlicher Träger der Eingliederungshilfe,
  • Dritter Lebensabschnitt (erstmals nach Erreichen der individuellen Regelaltersgrenze nach § 235 Abs. 2 SGB VI): Örtliche Träger der Eingliederungshilfe bis zum 31.12.2023; ab dem 01.01.2024 Überörtlicher Träger der Eingliederungshilfe

Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden grundsätzlich jeweils differenziert betrachtet nach

  • Anzahl der Fälle in Hessen,
  • Durchschnittskosten pro Fall in Hessen,
  • Fälle nach Gebietskörperschaft,
  • Durchschnittskosten pro Fall in der Gebietskörperschaft und
  • Anteil der leistungsberechtigten Personen pro 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner der Bevölkerung.

Der zweite Bericht macht darüber hinaus Ausführungen zu den Themen Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit.

Der dritte Bericht enthält zudem einen Überblick über die durchschnittlich bewilligten Leistungen und zur Altersverteilung innerhalb der dargestellten Leistungen.

In den Grafiken werden aus datenschutzrechtlichen Gründen Leistungen von 1 bis zu 3 Fällen und Leistungen mit unvollständigen Angaben nicht dargestellt.

Die Berichterstattung erfolgt grundsätzlich alle vier Jahre. Die nächste Berichterstattung umfasst die Jahre 2025 bis 2028. Die Veröffentlichung ist im Jahr 2029 geplant.

Bei Fragen können Sie sich an eingliederungshilfe@hsm.hessen.de wenden.