Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Praxishilfe für Betriebe zu Einsatzmöglichkeiten für Schwangere vorgestellt

Zeitgemäßer Mutterschutz setzt darauf, dass Arbeitgeber verantwortungsvoll zwischen dem Gesundheitsschutz und der möglichen weiteren Teilhabe einer schwangeren Frau am Arbeitsleben abwägen, doch auch der Schutz vor Diskriminierung muss dabei berücksichtigt werden.

Gerade in technischen Handwerksberufen greift häufig das Vorurteil, Frauen dürften bei Bekanntwerden einer Schwangerschaft grundsätzlich nicht mehr beschäftigt werden. Um dem entgegenzuwirken wurde auf dem Hessischen Handwerkstag (HHT) entschieden, eine Hilfe zur Verfügung zu stellen, mit der Handwerksbetriebe einfach und schnell die Einsatzmöglichkeiten Schwangerer ermitteln können. Mit der Entwicklung der Praxishilfe für den Einstieg in den betrieblichen Mutterschutz wurde dieses Vorhaben nun in die Tat umgesetzt.

„Ich bin glücklich, dass wir die von der Handwerkskammer Wiesbaden, von mehreren engagierten Handwerksbetrieben, meinem Ministerium und von Aufsichtspersonen der Regierungspräsidien konzipierte, getestete und umgesetzte Praxishilfe jetzt zur Verfügung stellen können. Mit diesem leicht zu handhabenden Hilfsmittel, das wir auf unserer Homepage auch barrierefrei zur Verfügung stellen, können Betriebe unkompliziert herausfinden, welche Einsatzmöglichkeiten für schwangere Frauen auch in technischen Berufen weiterhin bestehen. So helfen wir, personelle Engpässe zu vermeiden und schützen Frauen gleichzeitig vor Diskriminierung und Vorurteilen“, sagte Arbeits- und Sozialministerin Heike Hofmann.

Hilfestellung bei Umsetzung der Mutterschutz- und Arbeitsschutzvorschriften

In Form einer zweidimensionalen Checkliste auf einem DIN-A4-Blatt werden bei der Praxishilfe die wesentlichen Pflichten des Arbeitgebers leicht und nachvollziehbar formuliert aufgeführt – eine verständliche Hilfestellung bei der Umsetzung der Mutterschutz- und Arbeitsschutzvorschriften. Ein Ampelsystem hilft den Nutzerinnen und Nutzern auch aus Branchen außerhalb des Handwerks, die Ergebnisse schnell überblicken und auf ihren Betrieb adaptieren zu können. Gleichzeitig entsteht so ein Überblick darüber, welche Arbeitsplätze in einem Betrieb einer schwangeren oder stillenden Mitarbeiterin als Alternative zur Verfügung stehen – so können Ausfallzeiten durch Beschäftigungsverbote deutlich minimiert werden. Nebenbei werden auch die formalen Vorgaben des Mutterschutzgesetzes erfüllt.

„Ich möchte die Arbeitgeber motivieren, die Praxishilfe zu nutzen – der unbürokratische Ansatz schafft mehr Rechtssicherheit für die Betreibe, ermöglicht ihnen, erforderliche Schutzmaßnahmen unmittelbar nach der Mitteilung einer Mitarbeiterin über ihre Schwangerschaft umsetzen zu können und so Frauen die Weiterbeschäftigung zu ermöglichen. Außerdem können sie sich als familienfreundliche Unternehmen präsentieren, was zusätzlich bei der Gewinnung und Bindung von Fachkräften nützlich ist, genau wie der Aspekt, so Frauen den Weg in klassische Männerberufe zu ebnen“, führte Ministerin Hofmann weiter aus.

Die Praxishilfe kann auf der Webseite des Ministeriums heruntergeladen werden, auf der Sie außerdem weitergehende Informationen zum Thema finden.

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