Sozialer Arbeitsschutz

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Neben dem technischen Arbeitsschutz, der sich hauptsächlich mit der Sicherheit am Arbeitsplatz beschäftigt, gehört zum Arbeitsschutz auch der Bereich des sozialen Arbeitsschutzes. Er beinhaltet unter anderem folgende Bereiche:

  • Den Arbeitszeitschutz sowie
  • spezielle Schutzrechte von besonders schutzbedürftigen Beschäftigten, wie zum Beispiel von Jugendlichen und Kindern (Jugendarbeitsschutz) sowie von werdenden und stillenden Müttern (Mutterschutz) und in Heimarbeit Beschäftigten.

Der soziale Arbeitsschutz ist vor allem in folgenden Gesetzen geregelt:

Informationen

Schwangere und stillende Beschäftigte werden durch das Mutterschutzgesetz vor Gefahren, Überforderung und Gesundheitsschädigung am Arbeitsplatz sowie vor finanziellen Einbußen und vor dem Verlust des Arbeitsplatzes geschützt.

Mehr dazu hier: Arbeitswelt HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster

Gerade junge Menschen benötigen besonderen Schutz bei der Arbeit. Sie stehen noch in der Entwicklung und sind den Anforderungen der Arbeitswelt der Erwachsenen noch nicht gewachsen.

Mehr dazu hier: Arbeitswelt Hessen: JugendarbeitsschutzÖffnet sich in einem neuen Fenster

Bei in Heimarbeit Beschäftigten handelt es sich um Personen, die zuhause oder in einer selbstgewählten Betriebsstätte im Auftrag von Firmen oder Zwischenmeisterinnen und Zwischenmeistern arbeiten. Dieser Personenkreis wird durch spezielle Regelungen geschützt.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die Heimarbeit vergeben und einen Firmensitz in Hessen haben, müssen dies dem Regierungspräsidium Darmstadt melden, das am Standort Frankfurt zentral für ganz Hessen zuständig ist.

Alle Betroffenen von und Interessenten an Heimarbeit können sich in Zweifelsfragen an das vorgenannte Regierungspräsidium, Abteilung Arbeitsschutz, Gutleutstraße 114, 60327 Frankfurt am Main, Telefon +49 (0) 69/2714-0 wenden.

Weitere Informationen und die bereits gültigen bindenden Festsetzungen finden Sie auf der Internetseite des Regierungspräsidiums DarmstadtÖffnet sich in einem neuen Fenster.

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