Der zeitgemäße Mutterschutz setzt auf Vorbeugung und Teilhabe. Eine frühzeitige Kommunikation der Arbeitgeber nicht nur mit den (schwangeren) Frauen, sondern mit der gesamten Belegschaft, soll die Erreichung der mutterschutzrechtlichen Ziele optimieren. Es geht dabei sowohl um die verantwortungsvolle Abwägung zwischen Gesundheitsschutz und Teilhabe der Frau an der Erwerbstätigkeit als auch um den Schutz der Frau vor Diskriminierungen. Gerade in technischen Berufen des Handwerks greift immer wieder das Vorurteil, dass Frauen bei Bekanntwerden einer Schwangerschaft grundsätzlich nicht beschäftigt werden dürften. Auf dem Hessischen Handwerkstag (HHT) wurde deswegen entschieden, ein Projekt zu entwickeln, das den Handwerksbetrieben die Einsatzmöglichkeit von Frauen auch bei einer Schwangerschaft aufzeigt und dem gängigen Vorurteil: Schwangere Frauen gehen sowieso in ein Beschäftigungsverbot vorbeugt.
Das Projekt wurde nun erfolgreich abgeschlossen und vom Hessischen Handwerkstag sowie dem Beirat für Arbeitsschutz im Beisein von Frau Staatsministerin Heike Hofmann genehmigt.
Die Praxishilfe für den Einstieg in den betrieblichen Mutterschutz wurde gemeinsam von der Handwerkskammer Wiesbaden, mehreren engagierten Handwerksbetrieben, dem Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales und Aufsichtspersonen der Regierungspräsidien konzipiert, getestet und umgesetzt.
In Form einer zweidimensionalen Checkliste auf einem DIN-A4-Blatt werden die wesentlichen Pflichten des Arbeitgebers in einfacher und leicht nachvollziehbarer Formulierung aufgeführt. Dies stellt eine auf den ersten Blick einfache und verständliche Hilfestellung bei der Umsetzung der Mutterschutz- und Arbeitsschutzvorschriften dar. Ein Ampelsystem hilf dem Nutzer die Ergebnisse in einfacher Form überblicken zu können. Eine ausschweifende Zusammenfassung der Ergebnisse entfällt hierbei.