Neben dem technischen Arbeitsschutz, der sich hauptsächlich mit der Sicherheit am Arbeitsplatz beschäftigt, gehört zum Arbeitsschutz auch der Bereich des sozialen Arbeitsschutzes. Er beinhaltet unter anderem folgende Bereiche:
- Den Arbeitszeitschutz sowie
- spezielle Schutzrechte von besonders schutzbedürftigen Beschäftigten, wie zum Beispiel von Jugendlichen und Kindern (Jugendarbeitsschutz) sowie von werdenden und stillenden Müttern (Mutterschutz) und in Heimarbeit Beschäftigten.
Der soziale Arbeitsschutz ist vor allem in folgenden Gesetzen geregelt:
- ArbeitszeitgesetzÖffnet sich in einem neuen Fenster, das die höchstzulässigen werktäglichen Arbeitszeiten sowie das Arbeiten an Sonn- und Feiertagen regelt,
- JugendarbeitsschutzgesetzÖffnet sich in einem neuen Fenster, das den besonderen Schutz von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahre vor Überforderung und Schädigung ihrer Gesundheit durch Gefahren am Arbeitsplatz umfasst,
- Mutterschutzgesetz -> neuer Link: MuSchG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)Öffnet sich in einem neuen Fenster, das den Sonderschutz für werdende und stillende Mütter beinhaltet,
- HeimarbeitsgesetzÖffnet sich in einem neuen Fenster, das Schutzvorschriften für in Heimarbeit Beschäftigte enthält.