Andreas Winkel, Beauftragter für Menschen mit Behinderungen

Andreas Winkel

Beauftragter der Hessischen Landesregierung für Menschen mit Behinderungen

Hier finden Sie Informationen zum Werdegang des Beauftragten der Hessischen Landesregierung für Menschen mit Behinderungen:

 

Geburtsdatum: 28. März 1961 in Gießen/Lahn

Familienstand: verheiratet

 

Seit 15. April 2024

Beauftragter der Hessischen Landesregierung für Menschen mit Behinderungen

1997-2024

Für den Hessischen Rundfunk in Frankfurt tätig. Zunächst als journalistischer Volontär, dann Radio- und Printreporter, später Redakteur bei hr1 und hr2, zuletzt Planungsredakteur bei hr1.

1998-2024

Neben der Tätigkeit beim Hessischen Rundfunk Arbeit als Freier Journalist. Vor allem Tagungsplanung und Veranstaltungsmoderation für unterschiedliche Institutionen auf der kommunalen und der Landesebene in Hessen und Rheinland-Pfalz sowie aus dem Bereich der sozialen Dienste. Themen: Behinderung, Inklusion, Bildung, Stadtplanung, Diversität, Arbeit und Beruf, Barrierefreiheit, Inklusion und Schule.

1991-1995

Während des Studiums Lehrgangsleiter für Zivildienstseminare des Paritätischen Bildungswerkes Frankfurt. Schulung von Zivildienstleistenden aus der Behindertenhilfe.

1986 bis 1990

Studentischer Mitarbeiter der Zentralen Studienberatung Frankfurt, zunächst als Studienberater, später Erstellung des ersten „Studienführer für behinderte Studenten“.

1981-1993

Studium der Germanistik, Politik- und Geschichtswissenschaft an den Universitäten in Frankfurt a. M. und Trier.

 

Seit einem Sportunfall im Oktober 1975 querschnittgelähmt.

Der Beauftragte

Beauftragt durch die Hessische Landesregierung – für die Menschen mit Behinderungen

Ich treffe mich mit den hessischen Bürgerinnen und Bürgern. Am liebsten direkt vor Ort, dort, wo die Menschen leben, arbeiten, ihre freie Zeit verbringen. Hier erfahre ich, wie der Alltag für Menschen mit Behinderungen in Hessen funktioniert. Das können mir am besten die Betroffenen berichten. Das ist für mich eine sehr wichtige Grundlage für die weitere Arbeit. Alles, was ich dort sehe und höre, nehme ich mit in meine Dienststelle nach Wiesbaden.

Bürgerinnen und Bürger treten mit ihren persönlichen Anliegen direkt an mich heran. Wo immer möglich, versuchen mein Team und ich mit Auskunft und Rat weiterzuhelfen. Was wir hier an Schwierigkeiten oder Problemen von Menschen mit Behinderungen berichtet bekommen, nehme ich mit zu meinen regelmäßigen Treffen mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik und Verwaltung.

Bürgerinnen und Bürger können sich mit ihren Anliegen auch direkt an den Petitionsausschuss im Hessischen Landtag wenden. Meine Dienststelle und ich werden in solche Petitionsverfahren eingebunden, wenn sie die Belange von Menschen mit Behinderungen betreffen. Ich nehme dann Stellung und bringe die Perspektive unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Behinderungen in die Diskussionen ein.

Auch in den weiteren Bundesländern gibt es Behindertenbeauftragte auf Landesebene. Mit ihnen tausche ich mich zwei Mal pro Jahr aus. Dann ist auch der Beauftragte der Bundesregierung aus Berlin mit dabei. Hier geht es immer um aktuelle Themen. Gemeinsam sind wir stärker und wir können mehr bewegen.

Seit 2011 gibt es den „Tag der Menschen mit Behinderungen“. Das gibt es in dieser Form nur in Hessen. Er findet an einem für unsere Demokratie besonderen Ort statt: Im Hessischen Landtag. Der „Tag der Menschen mit Behinderungen“ steht unter der gemeinsamen Schirmherrschaft der Präsidentin oder des Präsidenten des Hessischen Landtags, des Hessischen Sozialministeriums und von mir. Eingeladen sind Bürgerinnen und Bürger mit und ohne Behinderungen aus ganz Hessen, die etwas mit dem Leben mit Behinderung zu tun haben. Es gibt Vorträge, es wird diskutiert, man knüpft neue Kontakte. Der „Tag der Menschen mit Behinderungen" soll uns alle anregen und begeistern, noch besser zu werden bei der Teilhabe der Menschen mit Behinderungen in Hessen.

Jedes Jahr im Frühjahr und im Herbst treffen sich die Behindertenbeauftragten des Bundes und der Länder. Gastgeber ist jeweils eine andere Behindertenbeauftragte oder ein anderer Behindertenbeauftragter der Länder. Immer steht ein bestimmtes Thema im Mittelpunkt. Die Auswahl trifft die Gastgeberin beziehungsweise der Gastgeber.

Diese Konferenz der Behindertenbeauftragten des Bundes und der Länder ist ein wichtiger Teil meiner Arbeit. Engagiert, kompetent und mit viel politischer Erfahrung beraten sich hier die Beauftragten der gesamten Bundesrepublik. Im Rahmen der Konferenzen werden Schwerpunkte der gemeinsamen Arbeit festgelegt und diskutiert. Bei jeder Sitzung und bei Bedarf auch zwischen den Konferenzterminen verabschieden wir gemeinsame Erklärungen.

Trifft Behinderung auf Migration, wird es oft besonders schwierig, die Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen wahrzunehmen. Jedes Merkmal für sich schafft besondere Herausforderungen. Als Beauftragter der Hessischen Landesregierung für Menschen mit Behinderungen setze ich mich dafür ein, Teilhabe auch für Menschen mit Behinderung und mit einem Migrationshintergrund zu ermöglichen.

Gemeinsam mit den Kooperationspartnern im Hessischen Sozialministerium und jenen an der Universität Kassel hatte meine Dienststelle das Projekt „Verbesserung der Teilhabe von Menschen an der Schnittstelle von Migration und Behinderung in Hessen (MiBeH)“ auf den Weg gebracht. Dieses Projekt erbrachte eine Fülle von Daten.

Aus den Ergebnissen des Forschungsprojekts wurde ein Wegweiser für Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund entwickelt. Das deutsche Rehabilitations- und Unterstützungssystem ist schon für Spezialisten schwer zu durchblicken. Für viele Menschen mit Migrationshintergrund stellt es eine noch größere Hürde dar. Der Wegweiser greift diese Problematik auf und bietet leicht verständliche Informationen. Und er verweist auf die seit einigen Jahren etablierten Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatungsstellen (EUTB®). Der Wegweiser wurde in mehreren Sprachen erstellt. Er steht hier im Download für Sie bereit, darunter auch in Einfacher Sprache.

Der wissenschaftliche Abschlussbericht wurde von den Projektpartnerinnen und -partnern der Öffentlichkeit vorgestellt. In unserem Downloadbereich steht er Ihnen in Alltagssprache und in Einfacher Sprache zum Download bereit.

DGS-Videos

Videos in Deutscher Gebärdensprache (DGS) zu den Aktivitäten des Beauftragten der Hessischen Landesregierung.

Der Inklusionsbeirat

Der Inklusionsbeirat berät den Beauftragten der Hessischen Landesregierung. Hier erfahren Sie mehr zu diesem Gremium.

Der Inklusionsbeirat berät und unterstützt mich bei allen wesentlichen Fragen, die die Belange von Menschen mit Behinderungen betreffen. Dies gilt besonders für die Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Ich führe den Vorsitz des Inklusionsbeirats.

Von den 30 Mitgliedern sind mindestens 16 Mitglieder Vertreterinnen oder Vertreter der Menschen mit Behinderungen. Alle Mitglieder werden von mir für die Dauer einer Wahlperiode des Landtags ausgewählt und berufen. Ich achte darauf, Menschen mit körperlichen, seelischen, geistigen und Sinnesbeeinträchtigungen zu berücksichtigen. Die weiteren 14 Mitglieder repräsentieren unterschiedliche gesellschaftliche Akteure im Inklusionsbeirat. Beispielsweise sind die Städte und Gemeinden vertreten, das Hessische Sozialministerium, das Hessische Innenministerium, das Hessische Kultusministerium, der Hessische Landkreistag und die Liga der Freien Wohlfahrtspflege Hessen. Für den Inklusionsbeirat gibt es seit dem 19. Juni 2019 eine gesetzliche Grundlage: § 19 im Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG).

Ziel des Inklusionsbeirats ist es, gemeinsam Wege zum Abbau von Barrieren auszuloten. „Behinderung“ ist ein Querschnittsthema. Es betrifft unseren Alltag, die Zeit der Arbeit und die Freizeit, von Frühförderung bis zu Behinderung im Alter. Das bedeutet, dass alle Politikbereiche davon berührt sind. Ich möchte die Anliegen der Menschen mit Behinderungen voranbringen, gemeinsam mit den Menschen mit Behinderungen. Das leistet der Inklusionsbeirat mit seiner breit gefächerten Expertise.

Der Inklusionsbeirat der 21. Legislaturperiode des Hessischen Landtages hat sich am 19. September 2024 mit folgenden Mitgliedern konstituiert:

  1. Andrea Hausy, kommunale Inklusions-Beauftragte der Landeshauptstadt Wiesbaden
  2. Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen Hessen (AGSV-Hessen)
  3. Autismus Rhein-Main e.V.
  4. Beauftragter der Hessischen Landesregierung für Menschen mit Behinderungen als Vorsitzender
  5. Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen e.V. (BSBH)
  6. Bundesselbsthilfeverband Kleinwüchsiger Menschen e.V., Landesverband Rhein-Hessen-Saar
  7. Bundesverband Schädel- Hirnpatienten in Not e.V.
  8. Bundesweite Fachstelle Inklusion im Freizeitbereich von Kindern und Jugendlichen, Marburg
  9. Deutscher Schwerhörigenbund, DSB, Landesverband Hessen
  10. DGB-Bezirk Hessen-Thüringen
  11. Gemeinsam leben Hessen e.V.
  12. Hessischer Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband e.V.
  13. Hessischer Verband für Gehörlose und hörbehinderte Menschen e.V.
  14. Hessischer Landkreistag
  15. Hessischer Städte- und Gemeindebund
  16. Hessischer Städtetag
  17. Hessisches Ministerium des Innern für Sicherheit und Heimatschutz
  18. Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
  19. Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
  20. Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben ISL e.V.
  21. Koordinationsbüro für Frauen mit Behinderung im PARITÄTISCHEN Wohlfahrtsverband, Landesverband Hessen
  22. Landesarbeitsgemeinschaft der Hessischen Clubs Behinderter und ihrer Freunde e.V. (CBF Hessen)
  23. Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte – Hessen c/o Behindertenwerk Main-Kinzig e.V.
  24. Landesarbeitsgemeinschaft Hessen Selbsthilfe behinderter und chronisch kranker Menschen e.V.
  25. Landesbehindertenrat Hessen
  26. Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Hessen e.V.
  27. Landeswohlfahrtsverband Hessen
  28. Lebenshilfe Landesverband Hessen e.V.
  29. Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen e.V.
  30. Sozialverband VdK Hessen-Thüringen
  31. Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. (VhU)

Freizeit und Inklusion

Der Beauftragte der Hessischen Landesregierung setzt in seiner Amtszeit eigene Schwerpunkte. In dieser Wahlperiode ist die inklusiv Freizeitgestaltung einer seiner wichtigsten Schwerpunkte.

Zu diesem Thema findet sich etwas im Artikel 30 der UN-Behindertenrechtskonvention. Es gibt das Recht von Menschen mit Behinderungen, gleichberechtigt mit anderen am kulturellen Leben teilzunehmen sowie an Erholung, Freizeit und Sport.

Erst langsam erkennt die Gesellschaft, wie wichtig auch Inklusion in der Freizeit ist. Was jemand in seiner Freizeit unternimmt, ist Privatsache. Es ist aber keine Privatsache, ob die Freizeitangebote inklusiv sind. Menschen mit körperlichen Einschränkungen wollen Sport machen. Menschen mit Sinnesbehinderungen möchten Kinos und Theater besuchen. Menschen mit kognitiven Einschränkungen wollen Museen besuchen. Das betrifft vor allem erwachsene Menschen.

Aber auch für Kinder mit Behinderungen braucht es mehr Angebote zur Teilhabe in der Freizeit. Ich wünsche mir, dass Kinder mit einer Behinderung nicht nur die gleiche Schule besuchen wie die Nachbarskinder ohne Behinderung. Sie sollen auch ihre Freizeit nach der Schule gemeinsam erleben können. Gemeinsam in den Turnverein. Gemeinsam in die Kunstschule für Kinder. Gemeinsam in die Ferienspiele. Gemeinsam auf Klassenfahrt.

Erwachsene Menschen ohne Behinderungen, die ihre Kindheit gemeinsam mit Kindern mit Behinderungen verbracht haben, kennen weniger Berührungsängste.

Erwachsene Menschen mit Behinderungen, die ihre Kindheit gemeinsam mit Kindern ohne Behinderungen verbracht haben, kennen weniger Angst vor der Welt der Nichtbehinderten.

Teilhabe in der Freizeit führt unsere Gesellschaft zusammen. Gemeinsam mit Vereinen und Initiativen, mit Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen, mit zivilgesellschaftlichen Verbänden und der Politik möchte ich hier etwas bewegen.

Hessen inklusiv

Deutschland hat sich in der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet, die Verwirklichung des Rechts auf Arbeit zu sichern und zu fördern. Erfahren Sie hier, was Hessen dazu beiträgt.

Die Hessische Landesregierung ist der größte öffentliche Arbeitgeber des Landes Hessen. Die Hessische Landesregierung steht für Vielfalt, Chancengleichheit und insbesondere für Inklusion auf dem Arbeitsmarkt. Das Sozialgesetzbuch IX sieht eine gesetzliche Beschäftigungspflicht von Menschen mit Behinderungen vor. Sie liegt bei 5 Prozent der Mitarbeitenden eines privaten oder öffentlichen Arbeitgebers. Das Land Hessen hat sich darüber hinaus verpflichtet, eine Beschäftigungsquote von 6 Prozent zu erfüllen. Ich unterstütze die Landesregierung auf dem Weg, auch in Zukunft die Quote von 6 Prozent von Menschen mit Behinderungen in der Landesverwaltung zu halten.

Es ist eine Herausforderung, Menschen mit Behinderungen für unsere Landesverwaltung als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu gewinnen. Die „Babyboomer-Jahrgänge“ scheiden aus dem Erwerbsleben aus. Auch in Hessen bedeutet dies einen bedeutenden Rückgang an Fachkräften mit und auch ohne Behinderungen. Die Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderungen sinkt. Das Land Hessen wendet sich gegen diesen Trend. Es stellt seinen Dienststellen Mittel aus dem Integrationsfonds bereit. Die Förderung gliedert sich in die folgenden vier Bestandteile:

  1. Stellenpool zur Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen
  2. Sonderprogramm zur Beschäftigung von jüngeren schwerbehinderten Menschen
  3. Förderprogramm zur Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen und Arbeitsassistenzen
  4. Landesprogramm zur Beschäftigung von älteren schwerbehinderten Menschen

Für mich ist eine Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen ein zentrales Ziel meiner Tätigkeit. An vielen Stellen berate ich hierzu die Hessische Landesregierung. Denn diese wichtige gesellschaftliche Aufgabe ist Teil unserer sozialpolitischen Verantwortung.

Aktuelle Stellenausschreibungen in der hessischen Landesverwaltung finden Sie im Karriereportal des Landes HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Die Hessische Landesregierung hat die sogenannten Teilhaberichtlinien erlassen. Die Richtlinien dienen dazu, die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in der hessischen Landesverwaltung zu kommentieren und zu fördern. Sie sind ein wichtiger Baustein, wenn es darum geht, Menschen mit Behinderungen in der Landesverwaltung zu beschäftigen.

Meine Dienststelle bietet hierzu regelmäßig Fortbildungen für Bedienstete der Landesverwaltung an. In der 21. Wahlperiode werden die Teilhaberichtlinien überarbeitet. Als Beauftragter der Hessischen Landesregierung für Menschen mit Behinderungen bin ich in die Neufassung der Teilhaberichtlinien eingebunden.

Ein bedeutender Teil meiner Aufgaben als Beauftragter der Hessischen Landesverwaltung dreht sich um die Menschen mit Behinderungen in der hessischen Landesverwaltung. Ich gebe Anregungen, ich gestalte mit und ich informiere. Dafür biete ich durch die Mitarbeitenden meiner Dienststelle ein umfangreiches Fortbildungsangebot an. Das machen wir in Zusammenarbeit mit der Zentralen Fortbildung Hessen (ZFH).

Diese Fortbildungen sprechen alle Landesbediensteten an. Insbesondere Vertrauenspersonen für schwerbehinderte Menschen, Personalrätinnen und -räte, Frauenbeauftragte, Dienststellen- und Personalführungskräfte, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Inklusionsbeauftragte des Arbeitgebers.

Regelmäßig tausche ich mich mit den Hauptschwerbehindertenvertretungen der Ressorts und der Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen Hessen (AGSV Hessen) zu aktuellen Themen aus. Einmal jährlich versammeln wir uns zu einer Fortbildungsveranstaltung zur Fortentwicklung und Umsetzung der Behindertenpolitik in Hessen.

Hintergrund ist die Verantwortung des Landes Hessen, für gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu sorgen. Als Beauftragter der Hessischen Landesregierung habe ich an dieser Aufgabe mitzuwirken. Ich erledige dies im Zusammenwirken mit den Schwerbehindertenvertretungen. So sieht es Paragraf 18 Abs. 2 Hessisches Behindertengleichstellungsgesetz (HessBGG) vor. 

Barrierefreiheit

Barrierefreiheit erfordert Zugänglichkeit, Auffindbarkeit und Nutzbarkeit. Zu diesem Themenfeld gehören auch die Barrierefreie IT und die Leichte Sprache.

Wenn es um die Teilhabe der Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen unseres Lebens geht, dann spielt Barrierefreiheit eine zentrale Rolle. Paragraf 3 des Hessischen Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (HessBGG) beschreibt ausführlich, wo Barrierefreiheit gefordert ist: Bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen und andere gestaltete Lebensbereiche. All dies muss für Menschen mit Behinderungen ohne besondere Erschwernis und ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sein.

Zwei Bereiche haben in den zurückliegenden Jahren wachsende Aufmerksamkeit erfahren. Die barrierefreie IT und die Leichte Sprache. Lesen Sie mehr dazu in den beiden folgenden Abschnitten.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Bundesfachstelle BarrierefreiheitÖffnet sich in einem neuen Fenster

Das Internet, digitale Dokumente und mobile Anwendungen – also Apps für das Handy – müssen für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein. Das erst ist barrierefreie IT. Sie hat für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben eine stetig wachsende Bedeutung. Zwischen mir und der Landesbeauftragten für barrierefreie IT, Frau Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten, besteht daher eine enge Kooperation.

Link zur Seite der Landesbeauftragten für barrierefreie ITÖffnet sich in einem neuen Fenster

Leichte Sprache achtet auf eine besonders leichte Verständlichkeit. Sie folgt speziellen Regeln, um die sich der Verein „Netzwerk Leichte Sprache“ kümmert. Mit Leichter Sprache können Barrieren in der Kommunikation abgebaut werden. Leichte Sprache soll Inhalte für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen besser verständlich machen. Sie dient aber auch vielen Menschen ohne Behinderungen. Daher möchte ich die Verbreitung der Leichten Sprache unterstützen. Meine Dienststelle berät deshalb die Landesverwaltung, wenn diese Texte in Leichter Sprache veröffentlicht. Genauso beraten meine Mitarbeitenden, wenn es in der Landesverwaltung um barrierefreie digitale Dokumente geht.

Weitere Informationen finden Sie auf der Themenseite der Lebenshilfe BremenÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Ebenso können Sie sich zu diesem Thema auf der Seite der Landesbeauftragten für barrierefreie ITÖffnet sich in einem neuen Fenster informieren.

DGS-Video

Youtube Video: Barrierefreiheit – nur damit gelingt Teilhabe

:Dauer: 3 Minuten, 44 Sekunden
DGS-Dolmetscher rechts vor monochromem Hintergrund. Links das Logo des Beauftragten sowie die Aufschrift Barrierefreiheit - nur damit gelingt Teilhabe

Barrierefreiheit

Nur damit gelingt Teilhabe

Das Video in Deutscher Gebärdensprache (DGS) erklärt den Arbeitsschwerpunkt Barrierefreiheit des Beauftragten der Hessischen Landesregierung.

Barrierefreiheit

Youtube Video: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

:Dauer: 5 Minuten, 29 Sekunden
Still mit Titel des Videos zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

BFSG

Dieses Video gibt Ihnen einen Einblick in das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Kommunen

2019 hat der Gesetzgeber dem Beauftragten der Hessischen Landesregierung für Menschen mit Behinderungen den Auftrag erteilt, die Zusammenarbeit mit den Hessischen Kommunen zu intensivieren.

Umfassende Teilhabe für Menschen mit Behinderungen weiter ausbauen – das geht nur gemeinsam mit den Kommunen. Die Ansprechpartnerinnen und -partner auf kommunaler Seite sind für mich der Hessische Landkreistag, der Hessische Städte- und Gemeindebund sowie der Hessische Städtetag. Wir tauschen uns aus und arbeiten zusammen.

Zwei Mal im Jahr treffe ich mit kommunalen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen auf Ebene der Landkreise und größten Städte in Hessen zusammen. Bei den Treffen vernetzen sich diese kommunalen Akteure. Gute Beispiele und Erfahrungen machen die Runde und es entstehen Ideen und Anregungen für die weitere Arbeit.

Der Gesetzgeber hat meine Aufgaben rund um die Zusammenarbeit mit der kommunalen Ebene im Hessischen Behindertengleichstellungsgesetz (HessBGG) in Paragraf 18 festgehalten:

  1. die Zusammenarbeit und den Erfahrungsaustausch mit den für die Menschen mit Behinderungen in den kommunalen Gebietskörperschaften bestellten Personen und Gremien zu fördern
  2. die kommunalen Gebietskörperschaften bei der Erstellung von Satzungen auf deren Wunsch zu unterstützen
  3. die Landesregierung und den Landtag einmal in jeder Wahlperiode über die gewonnenen Erfahrungen mit der Fortentwicklung der Interessenwahrnehmung der Belange von Menschen mit Behinderungen in den kommunalen Gebietskörperschaften zu unterrichten

Der zweite Punkt ist bereits erfüllt. Gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden wurden Satzungsmuster entworfen. Auch mein Inklusionsbeirat war an der Arbeit zu diesen Satzungsmustern beteiligt. Interessierte Kommunen erhalten diese bei ihrem Spitzenverband. Durch die Verabschiedung einer Satzung nach Paragraf 8b HessBGG sollen die Kommunen zur Wahrung der Interessen von Menschen mit Behinderungen nähere Regelungen zu deren vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe treffen, wie es im Gesetz heißt.

Als Beauftragter der Hessischen Landesregierung kann ich damit einen Beitrag dazu leisten, dass Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in den Kommunen weiterentwickelt wird.

Link zum Hessischen LandkreistagÖffnet sich in einem neuen Fenster

Link zum Hessischen Städte- und GemeindebundÖffnet sich in einem neuen Fenster

Link zum Hessischen StädtetagÖffnet sich in einem neuen Fenster

Link zu AKOBEAÖffnet sich in einem neuen Fenster

DGS-Video

Youtube Video: Zusammenarbeit mit den Kommunen

:Dauer: 4 Minuten, 21 Sekunden
DGS-Dolmetscher rechts vor monochromem Hintergrund. Links das Logo des Beauftragten mit der Aufschrift Zusammenarbeit mit den Kommunen.

Kooperation mit Kommunen

Das Video erklärt in Deutscher Gebärdensprache (DGS) die Kooperation des Beauftragten der Hessischen Landesregierung mit der kommunalen Ebene.

Links

Nachfolgend haben wir Ihnen in fünf Kategorien Links zusammengestellt, die Sie zu einzelnen Institutionen, Interessenvertretungen oder Informations- und Beratungsangeboten führen.

Diese Liste enthält Verweise auf zahlreiche Vereine, Arbeitskreise sowie Interessen- und Selbstvertretungsorganisationen, die in sehr unterschiedlichen Themenbereichen aktiv sind. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Hier finden Sie diverse Informations- und Beratungsangebote.

Datenschutz

Youtube Video: Hinweise zur Datenverarbeitung

:Dauer: 10 Minuten, 18 Sekunden
DGS-Dolmetschender steht rechts im Bild vor monochromen Hintergrund. Link ist ein Logo und die Aufschrift Hinweise zum Datenschutz zu sehen.

Hinweise zum Datenschutz

Hier erfahren Sie in schriftlicher Form oder in Deutscher Gebärdensprache (DGS), wie wir mit Ihren Daten umgehen, wenn Sie mit dem Beauftragten der Hessischen Landesregierung in Kontakt treten.