Man spricht hier von geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen. Das meint Gewalt, die sich gegen eine Frau richtet, weil sie eine Frau ist oder die Frauen allgemein besonders stark betrifft. Frauen erleben Gewalt unabhängig von ihrer sozialen oder wirtschaftlichen Situation, ihrem Bildungsgrad, ihrer Herkunft, ihrer Religion und ihrer körperlichen und geistigen Verfassung. Gewalt gegen Frauen passiert überall: Zuhause, am Arbeitsplatz, in der Öffentlichkeit und im Internet.
Es gibt Frauen, die neben ihrem Geschlecht auch aus einem weiteren Grund benachteiligt werden. Das nennt man Mehrfachdiskriminierung. Sie sind dabei oft einem noch höheren Gewaltrisiko ausgesetzt. Dies gilt beispielsweise für Frauen mit Behinderung. Sie erleben viel häufiger Gewalt als der Bevölkerungsdurchschnitt.
Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt nennt man auch Istanbul-Konvention. Sie ist das erste verbindliche Regelwerk zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen in Europa. Sie verpflichtet zur Verhütung von Gewalt, zum Schutz für die von Gewalt Betroffenen, zur Bestrafung der Täter und zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit.
Der Istanbul-Konvention liegt die Überzeugung zu Grunde, dass Gewalt gegen Frauen Ausdruck von weit verbreiteter Benachteiligung von Frauen ist.
Dabei meint Gewalt gegen Frauen nicht nur körperliche Gewalt zum Beispiel durch Schläge oder Tritte. Auch Beschimpfungen und Belästigungen sind Formen von Gewalt. Gewalt gegen Frauen hat viele Seiten und kann in völlig verschiedenen Formen auftreten.
[1] BKA, Lagebild Häusliche Gewalt 2022.Öffnet sich in einem neuen Fenster