Um die Zugangschancen zum ersten Arbeitsmarkt zu verbessern, wurde das Programm HePAS im Mai 2014 gestartet. Ziel des Programms ist es, auf der einen Seite potentiellen Arbeit- und Ausbildungsgebern einen zusätzlichen Anreiz neben dem bestehenden gesetzlichen Instrumentarium zu geben, damit sie für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen sensibilisiert werden. Auf der anderen Seite soll durch ein Angebot der Begleitung auch schon bei Praktika- und Probebeschäftigungsverhältnissen den Arbeitgebern ausreichend Zeit eingeräumt werden, um die „Passung“ für sich ggf. anschließende Beschäftigungsverhältnisse herstellen zu können („Matching“). Ohne Bereitstellung eines flankierenden Betreuungsangebotes in der Heranführungs- und Anfangsphase eines Beschäftigungsverhältnisses lassen sich nachhaltige Beschäftigungen des Personenkreises aber oft nur schwerlich erreichen.
Allein mit dem Vorgängerprogramm HePAS 2020 konnten im Zeitraum von Januar 2020 bis Dezember 2022 über 1550 Einstellungen und 200 Ausbildungen von schwerbehinderten Menschen unterstützt werden, obwohl das Einstellungs- und Ausbildungsverhalten durch die Corona-Krise deutlich beeinträchtigt wurde. Darüber hinaus können mit HePAS Projekte gefördert werden, die die Rahmenbedingungen für die nachhaltige Beschäftigung Schwerbehinderter in Hessen verbessern. Im Fokus stehen dabei Ideen und Ansätze, die Menschen mit Behinderungen den Zugang zu Ausbildungs- und Arbeitsplätzen erleichtern.
Neben den bisherigen Schwerpunkten sieht HePAS 2024 weitere, neu eingeführte Fördertatbestände vor. So zählen beispielsweise schwerbehinderte Menschen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, zukünftig zum förderfähigen Personenkreis. Daneben rücken auch der Übergang von der Schule in den Beruf, der Übergang von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) in den allgemeinen Arbeitsmarkt sowie die Ausweitung der Inklusionsberatung in den hessischen Handwerks- sowie Industrie- und Handelskammern in den Vordergrund. Darüber hinaus ermöglicht HePAS 2024 die Erprobung eines Inklusions- und Übergangsmanagements in WfbM. Ziel des Inklusions- und Übergangsmanagements ist es, den Übergang aus den WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern und die Menschen in ihren Stärken und Qualifikationen, insbesondere durch berufliche Sozialraumorientierung und Bewerbungstraining zu unterstützen.
Das Programm mit einer Laufzeit von 2024 bis Ende 2026 bietet unter anderem:
- Prämien bei Praktika und Probebeschäftigung sowie bei der Schaffung neuer Ausbildungs- und Arbeitsplätze
- Förderung der Arbeitsmarktintegration von Schulabgehenden mit sonderpädagogischem Förderbedarf
- Förderung des Übergangs aus einer WfbM in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis
- Besondere Förderung schwerbehinderter Menschen ab dem vollendeten 50. Lebensjahr
- Angebot einer Begleitung durch professionelle Dienste
- Einrichtung von Inklusionsberatungen in den hessischen Industrie- und Handels- sowie den Handwerkskammern
- Förderung innovativer Projektansätze, die die Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Beschäftigung verbessern
Projektsteckbrief Arbeit und Bildung e.V.Öffnet sich in einem neuen Fenster
Projektsteckbrief LAG IFÖffnet sich in einem neuen Fenster
Projektsteckbrief Parität VEBB Frauen mit MigrationshintergrundÖffnet sich in einem neuen Fenster
Projektsteckbrief PerspektivaÖffnet sich in einem neuen Fenster
Projektsteckbrief bbwÖffnet sich in einem neuen Fenster
Antragsformulare, einen Flyer sowie weitere Informationen zu HePAS 2024 erhalten Interessierte ab sofort auf der Internetseite des Integrationsamtes des Landeswohlfahrtsverbandes HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster
Natürlich steht Ihnen auch das Fachreferat im Hessischen Ministerium für Soziales und Integration, Referat IV1, Rolf Matthé ( Rolf.Matthe@HSM.hessen.de), für Ihre Fragen gerne zur Verfügung.